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§ 23 DDG - Verbindungsstelle nach Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie 2000/31/EG

Bibliographie

Titel
Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Amtliche Abkürzung
DDG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
772-10

Die Bundesnetzagentur ist zuständige Verbindungsstelle nach Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr.