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Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen
(Darlehensverordnung - DarlehensV)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen (Darlehensverordnung - DarlehensV)
Amtliche Abkürzung
DarlehensV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2212-2-23

Vom 26. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1889) (1)

Geändert durch die Verordnung vom 26. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 226)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Reihenfolge der Tilgung1
Geringfügiger Verstoß gegen die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten2
Nachweise für die Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung3
(weggefallen)4
(weggefallen)5
Vorzeitige Rückzahlung6
Vergleiche, Veränderungen von Ansprüchen7
Zahlungsrückstand8
Datenermittlung9
Rückzahlungsbescheid10
Rückzahlungsbedingungen11
Mitteilungspflichten12
Aufteilung der eingezogenen Beträge13
Ordnungswidrigkeiten14

Artikel 1 der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen vom 26. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1889)