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§ 67 BZRG - Eintragungen in der Erziehungskartei

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG)
Amtliche Abkürzung
BZRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
312-7

Die bei dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes vorhandenen Eintragungen in der gerichtlichen Erziehungskartei sind in das Erziehungsregister zu übernehmen.