§ 16 BWG - Wahltag
Bibliographie
- Titel
- Bundeswahlgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- BWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 111-1
1Der Bundespräsident bestimmt den Tag der Hauptwahl (Wahltag). 2Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein.