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§ 16 BWG - Wahltag

Bibliographie

Titel
Bundeswahlgesetz
Redaktionelle Abkürzung
BWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
111-1

1Der Bundespräsident bestimmt den Tag der Hauptwahl (Wahltag). 2Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein.