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Anlage 6 BVO - Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- und Eierstockkrebsrisiko

Bibliographie

Titel
Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO)
Amtliche Abkürzung
BVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2030-1-50

(zu § 43 Abs. 3 Nr. 1)

Abschnitt 1
Maßnahmen im Rahmen des Früherkennungsprogramms

Aufwendungen für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko sind bei Leistungsabrechnung durch die in Abschnitt 2 aufgeführten Kliniken in Höhe der nachstehenden Pauschalen beihilfefähig:

  1. 1.

    Risikofeststellung, Aufklärung und interdisziplinäre Beratung

    1. a)

      900,00 EUR pro Familie für eine einmalige Risikofeststellung mit einer Aufklärung und interdisziplinärer Erstberatung, einer Stammbaumerfassung und der Mitteilung des Genbefundes; die Pauschale beinhaltet auch die Beratung weiterer Familienmitglieder,

    2. b)

      bei Aufklärung zur diagnostischen genetischen Untersuchung durch einen Kooperationspartner der in Abschnitt 2 genannten Zentren

      1. aa)

        400,00 EUR, sofern keine Anschlussbetreuung im Zentrum nach Abschnitt 2 mehr erfolgt oder

      2. bb)

        600,00 EUR, sofern noch eine Anschlussbetreuung im Zentrum nach Abschnitt 2 erfolgt.

    3. c)

      113,00 EUR einmalig für ein Entscheidungscoaching für BRCA1/2-Mutationträgerinnen durch spezialisiert Pflegende.

    Die Kosten werden der ratsuchenden Person zugeordnet.

  2. 2.

    Genetische Untersuchung

    1. a)

      3 500 EUR für eine genetische Untersuchung bei einer an Brust- oder Eierstockkrebs erkrankten Person (Indexfall); die genetische Analyse wird bei den Indexfällen durchgeführt; dabei handelt es sich in der Regel um einen diagnostischen Gentest, dessen Kosten der erkrankten Person zugerechnet werden. Die Testung der Indexperson stellt einen prädiktiven Gentest der gesunden Ratsuchenden dar, wenn sich aus einem Test keine Therapieoptionen für die Indexperson mehr ableiten lassen, die Genanalyse also keinen diagnostischen Charakter hat; dies ist durch eine schriftliche ärztliche Stellungnahme nachzuweisen, oder wenn die Indexperson eine Beratung und Befundmitteilung ablehnt, jedoch einer Genanalyse ihres Blutes aufgrund des Nutzens für die ratsuchende Person zustimmt. Die Kosten einer Genanalyse einer gesunden ratsuchenden Person sind bis zu der in Satz 1 genannten Pauschale beihilfefähig, wenn ein Indexfall nicht zur Verfügung steht (Tod) und entweder ein statistisches Risiko für das Vorliegen einer Mutation von mindestens 20 v. H. oder das verbleibende Lebenszeitrisiko an Brust- oder Eierstockkrebs zu erkranken von 30 v. H. besteht.

    2. b)

      250 EUR für eine prädiktive genetische Untersuchung; diese erfolgt, wenn ratsuchende gesunde Person nur hinsichtlich der mutierten Gensequenz untersucht wird oder

    3. c)

      sofern ratsuchende Personen bis zum Jahr 2015 getestet wurden,

      1. aa)

        600 EUR bei einer erneuten Genpanel-Untersuchung zur Komplettierung der Indextestung oder

      2. bb)

        920 EUR für eine bioinformatorische Auswertung bei Vorliegen von Daten aus einer Komplementärdiagnostik.

    Aufwendungen nach Nummer 2 Buchstabe a bis c sind nicht nebeneinander beihilfefähig.

  3. 3.

    Intensivierte Früherkennungs- und Nachsorgemaßnahmen

    1. a)

      672,80 EUR jährlich für intensivierte Früherkennungs- und Nachsorgemaßnahmen oder

    2. b)

      einmalig 672,80 EUR, sofern wegen des Wegfalls des erhöhten Risikos bei Nichterkrankten die intensivierte Früherkennung beendet wird und im entsprechenden Kalenderjahr noch keine Pauschale nach Buchstabe a erstattet wurde.

Abschnitt 2
Universitäre Zentren

Aufwendungen für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm nach Abschnitt 1 sind beihilfefähig, wenn die Leistungsabrechnung in einem der folgenden Zentren durchgeführt wird:

  1. 1.

    Dresden

    Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden

  2. 2.

    Düsseldorf

    Universitätsklinikum Düsseldorf

  3. 3.

    Erlangen

    Universitätsklinikum Erlangen

  4. 4.

    Frankfurt am Main

    Universitätsklinikum Frankfurt

  5. 5.

    Greifswald

    Universitätsklinikum Greifswald

  6. 6.

    Göttingen

    Universitätsklinikum Göttingen

  7. 7.

    Halle

    Universitätsklinikum Halle

  8. 8.

    Hamburg

    Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

  9. 9.

    Hannover

    Medizinische Hochschule Hannover

  10. 10.

    Heidelberg

    Universitätsklinikum Heidelberg

  11. 11.

    Kiel

    Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

  12. 12.

    Köln

    Universitätszentrum Köln

  13. 13.

    Leipzig

    Universitätsklinikum Leipzig

  14. 14.

    München

    Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München Universitätsfrauenklinik der Ludwig-Maximilians-Universität

  15. 15.

    Münster

    Universitätsklinikum Münster

  16. 16.

    Regensburg

    Universitätsklinikum Regensburg

  17. 17.

    Tübingen

    Universitätsklinikum Tübingen

  18. 18.

    Ulm

    Universitätsklinikum Ulm

  19. 19.

    Würzburg

    Universitätsklinikum Würzburg.