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§ 16 BUKG - Übergangsvorschrift

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Umzugskostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten (Bundesumzugskostengesetz - BUKG)
Amtliche Abkürzung
BUKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2032-3

Ist ein Mietbeitrag vor der Verkündung dieses Gesetzes bewilligt worden, wird er nach bisherigem Recht weiter gewährt.