§ 9 BremWahlG
Bremisches Wahlgesetz (BremWahlG)
Bremisches Wahlgesetz (BremWahlG)
Landesrecht Bremen
Erster Teil – Wahl der Bürgerschaft → Dritter Abschnitt – Wahlbezirke und Wahlorgane
§ 9 BremWahlG – Wahlbezirke
Für die Stimmabgabe wird jeder Wahlbereich in Wahlbezirke aufgeteilt.