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Anlage 2 BremUVPG
Bremisches Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (BremUVPG)
Landesrecht Bremen

Anhangteil

Titel: Bremisches Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (BremUVPG)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: BremUVPG
Gliederungs-Nr.: 790-a-3
Normtyp: Gesetz

Anlage 2 BremUVPG – Liste "SUP-pflichtiger Pläne und Programme"

(zu § 4 Nummer 3 und 4)

Legende:

Nr.= Nummer des Plans oder Programms
Plan oder Programm= Art des Plans oder Programms mit obligatorischer Strategischer Umweltprüfung nach § 3 Abs. 2

 

Nr.Plan oder Programm
1.Obligatorische Strategische Umweltprüfung nach § 35 Absatz 1 Nummer 1 UVPG
1.1Landschaftsprogramm nach § 4 Absatz 1 des Bremischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege
2.Strategische Umweltprüfung bei Rahmensetzung nach § 35 Absatz 1 Nummer 2 UVPG
2.1Nahverkehrspläne nach § 8 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Bremen
2.2Risikomanagementpläne nach § 75 des Wasserhaushaltsgesetzes