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§ 116 BremPolG - Geltungsdauer von Polizeiverordnungen

Bibliographie

Titel
Bremisches Polizeigesetz (BremPolG)
Amtliche Abkürzung
BremPolG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
205-a-1

Polizeiverordnungen sollen Beschränkungen ihrer Geltungsdauer enthalten. Sie treten spätestens 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.