§ 84 BremBG
Bremisches Beamtengesetz (BremBG)
Bremisches Beamtengesetz (BremBG)
Landesrecht Bremen
Abschnitt 6 – Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis → Unterabschnitt 4 – Fürsorge
§ 84 BremBG – Reise- und Umzugskosten
Reise- und Umzugskostenvergütungen der Beamtinnen und Beamten werden durch Gesetz geregelt.