§ 21 BremAbgG
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft (Bremisches Abgeordnetengesetz)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft (Bremisches Abgeordnetengesetz)
Landesrecht Bremen
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 3. Abschnitt – Besondere Zuschüsse
§ 21 BremAbgG
(weggefallen)