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§ 7 BPolLV - Gehobener Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei (Bundespolizei-Laufbahnverordnung - BPolLV)
Amtliche Abkürzung
BPolLV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2030-6-28

1Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei dauert drei Jahre und wird in einem modularisierten Diplomstudiengang an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung durchgeführt. 2Im Übrigen gilt § 16 der Bundeslaufbahnverordnung.