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§ 4 BPolLV - Einrichtung von Vorbereitungsdiensten

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei (Bundespolizei-Laufbahnverordnung - BPolLV)
Amtliche Abkürzung
BPolLV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2030-6-28

1Für die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei werden Vorbereitungsdienste eingerichtet. 2Im Übrigen gilt § 10 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung.