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Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse (Börsenzulassungs-Verordnung - BörsZulV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse (Börsenzulassungs-Verordnung - BörsZulV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BörsZulV
Gliederungs-Nr.: 4110-1-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse
(Börsenzulassungs-Verordnung - BörsZulV)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2832)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 11. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 354)

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Erstes Kapitel 
Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt 
  
Erster Abschnitt 
Zulassungsvoraussetzungen 
  
Rechtsgrundlage des Emittenten1
Mindestbetrag der Wertpapiere2
Dauer des Bestehens des Emittenten3
Rechtsgrundlage der Wertpapiere4
Handelbarkeit der Wertpapiere5
Stückelung der Wertpapiere6
Zulassung von Wertpapieren einer Gattung oder einer Emission7
Druckausstattung der Wertpapiere8
Streuung der Aktien9
Emittenten aus Drittstaaten10
Zulassung von Wertpapieren mit Umtausch- oder Bezugsrecht11
Zulassung von Zertifikaten, die Aktien vertreten12
  
Zweiter Abschnitt 
(weggefallen)13 - 47
  
Dritter Abschnitt 
Zulassungsverfahren 
  
Zulassungsantrag48
Veröffentlichung eines Basisprospekts48a
(weggefallen)49
Zeitpunkt der Zulassung50
Veröffentlichung der Zulassung51
Einführung52
  
Zweites Kapitel 
Pflichten des Emittenten zugelassener Wertpapiere 
  
Erster Abschnitt 
(weggefallen)53 - 62
  
Zweiter Abschnitt 
Sonstige Pflichten 
  
(weggefallen)63
(weggefallen)64
(weggefallen)65
(weggefallen)66
(weggefallen)67
(weggefallen)68
Zulassung später ausgegebener Aktien69
(weggefallen)70
  
Drittes Kapitel 
Schlussvorschriften 
  
(weggefallen)71
Allgemeine Bestimmungen über Jahresabschlüsse72
Übergangsvorschrift72a
(In-Kraft-Treten)73
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.