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§ 87 BNotO - Bericht des Präsidiums

Bibliographie

Titel
Bundesnotarordnung (BNotO)
Amtliche Abkürzung
BNotO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
303-1

Das Präsidium hat der Generalversammlung über alle wichtigen Angelegenheiten zu berichten.