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Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BNatSchG
Gliederungs-Nr.: 791-9
Normtyp: Gesetz

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
(Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)

Vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2240)

Inhaltsübersicht§§
  
Kapitel 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege1
Verwirklichung der Ziele2
Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden3
Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke4
Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft5
Beobachtung von Natur und Landschaft6
Begriffsbestimmungen7
  
Kapitel 2 
Landschaftsplanung 
  
Allgemeiner Grundsatz8
Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen9
Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne10
Landschaftspläne und Grünordnungspläne11
Zusammenwirken der Länder bei der Planung12
  
Kapitel 3 
Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft 
  
Allgemeiner Grundsatz13
Eingriffe in Natur und Landschaft14
Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen15
Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen16
Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen17
Verhältnis zum Baurecht18
Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen19
  
Kapitel 4 
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft 
  
Abschnitt 1 
Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft 
  
Allgemeine Grundsätze20
Biotopverbund, Biotopvernetzung21
Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft22
Naturschutzgebiete23
Nationalparke, Nationale Naturmonumente24
Biosphärenreservate25
Landschaftsschutzgebiete26
Naturparke27
Naturdenkmäler28
Geschützte Landschaftsbestandteile29
Gesetzlich geschützte Biotope30
Ausbringung von Biozidprodukten30a
  
Abschnitt 2 
Netz "Natura 2000" 
  
Aufbau und Schutz des Netzes "Natura 2000"31
Schutzgebiete32
Allgemeine Schutzvorschriften33
Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen34
Gentechnisch veränderte Organismen35
Pläne36
  
Kapitel 5 
Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope 
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Aufgaben des Artenschutzes37
Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz38
  
Abschnitt 2 
Allgemeiner Artenschutz 
  
Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen39
Ausbringen von Pflanzen und Tieren40
Maßnahmen gegen invasive Arten40a
Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten40b
Genehmigungen40c
Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten40d
Managementmaßnahmen40e
Beteiligung der Öffentlichkeit40f
Vogelschutz an Energiefreileitungen41
Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen41a (2)
Zoos42
Tiergehege43
  
Abschnitt 3 
Besonderer Artenschutz 
  
Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten44
Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen45
Umgang mit dem Wolf45a
Betrieb von Windenergieanlagen an Land45b
Repowering von Windenergieanlagen an Land45c
Nationale Artenhilfsprogramme45d
Nachweispflicht46
Einziehung und Beschlagnahme47
  
Abschnitt 4 
Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen 
  
Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels48
Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten48a
Mitwirkung der Zollbehörden49
Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten50
Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden51
Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union51a
  
Abschnitt 5 
Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen 
  
Auskunfts- und Zutrittsrecht52
(weggefallen)53
  
Abschnitt 6 
Ermächtigungen 
  
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften54
Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen55
  
Kapitel 6 
Meeresnaturschutz 
  
Geltungs- und Anwendungsbereich56
Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen56a
Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen57
Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen58
  
Kapitel 7 
Erholung in Natur und Landschaft 
  
Betreten der freien Landschaft59
Haftung60
Freihaltung von Gewässern und Uferzonen61
Bereitstellen von Grundstücken62
  
Kapitel 8 
Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen 
  
Mitwirkungsrechte63
Rechtsbehelfe64
  
Kapitel 9 
Eigentumsbindung, Befreiungen 
  
Duldungspflicht65
Vorkaufsrecht66
Befreiungen67
Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich68
  
Kapitel 10 
Bußgeld- und Strafvorschriften 
  
Bußgeldvorschriften69
Verwaltungsbehörde70
Strafvorschriften71
Strafvorschriften71a
Einziehung72
Befugnisse der Zollbehörden73
  
Kapitel 11 
Übergangs- und Überleitungsvorschrift 
  
Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung74
  
Anlagen 
  
(zu § 45b Absatz 1 bis 5)Anlage 1
(zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2)Anlage 2
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542).

(2) Red. Anm.:

Gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Gesetzes zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3908) tritt § 41a an dem Tag in Kraft, an dem die Rechtsverordnung nach Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a [§ 54 Absatz 4d] in Kraft tritt.