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§ 23 BMinG - Geltung im Land Berlin

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz - BMinG)
Amtliche Abkürzung
BMinG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
1103-1

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.