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§ 7 BlnDSG - Errichtung

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz - BlnDSG)
Amtliche Abkürzung
BlnDSG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
205-1

Die oder der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist eine oberste Landesbehörde.