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§ 2 BLBV - Begriffsbestimmungen

Bibliographie

Titel
Verordnung des Bundes über leistungsbezogene Besoldungsinstrumente (Bundesleistungsbesoldungsverordnung - BLBV)
Amtliche Abkürzung
BLBV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2032-1-36

(1) Leistungsbezogene Besoldungsinstrumente im Sinne dieser Verordnung sind Leistungsstufe, Leistungsprämie und Leistungszulage.

(2) Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger im Sinne dieser Verordnung sind:

  1. 1.

    Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten,

  2. 2.

    Richterinnen und Richter, die ihr Amt nicht ausüben,

  3. 3.

    Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.