Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 7 BKV
Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)
Bundesrecht

Abschnitt 2 – Ärztlicher Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten

Titel: Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BKV
Gliederungs-Nr.: 860-7-2
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 7 BKV – Aufgaben

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (Sachverständigenbeirat) ist ein wissenschaftliches Gremium, das das Bundesministerium bei der Prüfung der medizinischen Erkenntnisse zur Bezeichnung neuer und zur Erarbeitung wissenschaftlicher Stellungnahmen zu bestehenden Berufskrankheiten unterstützt.

Zu § 7: Eingefügt durch G vom 12. 6. 2020 (BGBl I S. 1248) (1. 1. 2021).