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Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz - BKAG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz - BKAG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BKAG
Gliederungs-Nr.: 2190-3
Normtyp: Gesetz

Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
(Bundeskriminalamtgesetz - BKAG)

Vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1354, 2019 I S. 400) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2632, 2023 I Nr. 60) (2)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes 
  
Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten1
Zentralstelle2
Internationale Zusammenarbeit3
Strafverfolgung4
Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus5
Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes6
Zeugenschutz7
Sicherung des Bundeskriminalamtes, behördlicher Eigenschutz8
  
Abschnitt 2 
Allgemeine Befugnisse zur Datenverarbeitung 
  
Unterabschnitt 1 
Datenerhebung 
  
Allgemeine Datenerhebung durch und Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt9
Bestandsdatenauskunft10
Erhebung von Nutzerdaten zur Identifizierung10a
Aufzeichnung eingehender Telefonanrufe11
  
Unterabschnitt 2 
Weiterverarbeitung von Daten 
  
Zweckbindung, Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung12
Informationssystem des Bundeskriminalamtes13
Kennzeichnung14
Regelung von Zugriffsberechtigungen15
Datenweiterverarbeitung im Informationssystem16
Projektbezogene gemeinsame Dateien17
Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen18
Daten zu anderen Personen19
Verordnungsermächtigung20
Weiterverarbeitung für die wissenschaftliche Forschung21
Weiterverarbeitung von Daten zur Aus- und Fortbildung, zu statistischen Zwecken und zur Vorgangsverwaltung22
Elektronische Aktenführung23
Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern zur Erkennung von DNA-Trugspuren24
  
Unterabschnitt 3 
Datenübermittlung 
  
Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich25
Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union26
Datenübermittlung im internationalen Bereich27
Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe28
  
Abschnitt 3 
Zentralstelle 
  
Polizeilicher Informationsverbund, Verordnungsermächtigung29
Verbundrelevanz30
Datenschutzrechtliche Verantwortung im polizeilichen Informationsverbund31
Unterrichtung der Zentralstelle32
Ausschreibungen bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich33
Schengener Informationssystem (SIS) 33a
Auf das SIS zugriffsberechtigte Stellen 33b
  
Abschnitt 4 
Befugnisse im Rahmen der Strafverfolgung 
  
Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung34
Unterstützung der Polizeibehörden der Länder bei der Strafverfolgung35
Koordinierung bei der Strafverfolgung36
Amtshandlungen, Unterstützungspflichten der Länder37
  
Abschnitt 5 
Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus 
  
Allgemeine Befugnisse38
Erhebung personenbezogener Daten39
Bestandsdatenauskunft40
Befragung und Auskunftspflicht41
Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen42
Erkennungsdienstliche Maßnahmen43
Vorladung44
Besondere Mittel der Datenerhebung45
Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen46
Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle47
Rasterfahndung48
Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme49
Postbeschlagnahme und Auskunftsverlangen50
Überwachung der Telekommunikation51
Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten52
Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten53
Platzverweisung54
Aufenthaltsvorgabe und Kontaktverbot55
Elektronische Aufenthaltsüberwachung56
Gewahrsam57
Durchsuchung von Personen58
Durchsuchung von Sachen59
Sicherstellung60
Betreten und Durchsuchen von Wohnungen61
Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen62
  
Abschnitt 6 
Befugnisse zum Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes 
  
Allgemeine Befugnisse63
Bestandsdatenauskunft63a
Besondere Mittel der Datenerhebung64
Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle65
  
Abschnitt 7 
Zeugenschutz 
  
Befugnisse66
Bestandsdatenauskunft66a
  
Abschnitt 8 
Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes und zum behördlichen Eigenschutz 
  
Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes67
Sicherheitsüberprüfung68
  
Abschnitt 9 
Datenschutz und Datensicherheit, Rechte der betroffenen Person 
  
Unterabschnitt 1 
Datenschutzaufsicht 
  
Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit69
  
Unterabschnitt 2 
Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter 
  
Benennung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes70
Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes71
Stellung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes und Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit72
  
Unterabschnitt 3 
Datenschutzrechtliche Verantwortung für die Tätigkeit der an deutsche Auslandsvertretungen abgeordneten Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes 
  
Datenschutzrechtliche Verantwortung der Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes73
  
Unterabschnitt 4 
Pflichten des Bundeskriminalamtes 
  
Benachrichtigung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen74
Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern75
Nachträgliche Benachrichtigung über Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung im Schengener Informationssystem76
Aussonderungsprüffrist; Mitteilung von Löschungsverpflichtungen77
Berichtigung personenbezogener Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung in Akten sowie Vernichtung von Akten78
Löschung von durch Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder vergleichbaren Maßnahmen erlangten personenbezogenen Daten79
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten80
Protokollierung81
Protokollierung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen82
Benachrichtigung der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten83
  
Unterabschnitt 5 
Rechte der betroffenen Person 
  
Rechte der betroffenen Person84
Ausübung der Betroffenenrechte im polizeilichen Informationsverbund sowie bei projektbezogenen gemeinsamen Dateien85
  
Unterabschnitt 6 
Schadensersatz 
  
Schadensersatz im polizeilichen Informationsverbund86
  
Abschnitt 10 
Schlussvorschriften 
  
Strafvorschriften87
Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag88
Einschränkung von Grundrechten89
Gerichtliche Zuständigkeit, Verfahren90
Übergangsvorschrift91
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1354, 2019 I S. 400)

(2) Red. Anm.:

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 3 Nummer 5 und 7 des SIS-III-Gesetzes

Vom 8. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 60)

Nach Artikel 11 Absatz 2 Satz 2 des SIS-III-Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2632) wird hiermit bekannt gemacht, dass Artikel 3 Nummer 5 und 7 des SIS-III-Gesetzes nach seinem Artikel 11 Absatz 2 Satz 1 mit der Inbetriebnahme des Schengener Informationssystems, die durch Beschluss der Kommission vom 30. Januar 2023 (ABl. L 27 vom 31.1.2023, S. 29) festgelegt worden ist, am 7. März 2023 gemäß Artikel 79 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/1862 und Artikel 66 Absatz 2 der Verordnung 2018/1861 in Kraft getreten ist.