Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 75 BHO
Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Bundesrecht

Teil IV – Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung

Titel: Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BHO
Gliederungs-Nr.: 63-1
Normtyp: Gesetz

§ 75 BHO – Belegpflicht

Alle Buchungen sind zu belegen.