Gesetze

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§ 12k BGG
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)
Bundesrecht

Abschnitt 2b – Assistenzhunde

Titel: Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BGG
Gliederungs-Nr.: 860-9-2
Normtyp: Gesetz

§ 12k BGG – Studie zur Untersuchung

Zu § 12k: Eingefügt durch G vom 2. 6. 2021 (BGBl I S. 1387).

1Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersucht die Umsetzung und die Auswirkungen der §§ 12e bis 12l in den Jahren 2021 bis 2024. 2Im Rahmen dieser Studie können Ausgaben wie beispielsweise die Anschaffungs-, Ausbildungs- und Haltungskosten der in die Studie einbezogenen Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften getragen werden.