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Gesetz über Gebühren und Auslagen des Bundes (Bundesgebührengesetz - BGebG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über Gebühren und Auslagen des Bundes (Bundesgebührengesetz - BGebG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BGebG
Gliederungs-Nr.: 202-5
Normtyp: Gesetz

Gesetz über Gebühren und Auslagen des Bundes
(Bundesgebührengesetz - BGebG)

Vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 315)

Inhaltsübersicht§§
  
Gebührenerhebung1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Entstehung der Gebührenschuld4
Gebührengläubiger5
Gebührenschuldner6
Sachliche Gebührenfreiheit7
Persönliche Gebührenfreiheit8
Grundlagen der Gebührenbemessung9
Gebühren in besonderen Fällen10
Gebührenarten11
Auslagen12
Gebührenfestsetzung13
Fälligkeit14
Vorschusszahlung und Sicherheitsleistung15
Säumniszuschlag16
Stundung, Niederschlagung und Erlass17
Zahlungsverjährung18
Unterbrechung der Zahlungsverjährung19
Rechtsbehelf20
Erstattung21
Gebührenverordnungen22
Übergangsregelung23
Außerkrafttreten24
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154)