§ 2099 BGB - Ersatzerbe und Anwachsung BibliographieTitelBürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche AbkürzungBGBNormtypGesetzNormgeberBundGliederungs-Nr.400-2 Das Recht des Ersatzerben geht dem Anwachsungsrecht vor.