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Art. 9 BezWG
Gesetz über die Wahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG)
Landesrecht Bayern
Titel: Gesetz über die Wahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: BezWG
Gliederungs-Nr.: 2021-3-I
Normtyp: Gesetz

Art. 9 BezWG

Das Gesetz ist dringlich. Es tritt am 15. August 1954 in Kraft. *

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Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 11. August 1954 (GVBl S. 211). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.