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§ 47 BeurkG - Ausfertigung

Bibliographie

Titel
Beurkundungsgesetz (BeurkG)
Amtliche Abkürzung
BeurkG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
303-13

Die Ausfertigung der Niederschrift vertritt die Urschrift im Rechtsverkehr.