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§ 30b BetrAVG - Übertragung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
Amtliche Abkürzung
BetrAVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
800-22-1

§ 4 Abs. 3 gilt nur für Zusagen, die nach dem 31. Dezember 2004 erteilt wurden.