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§ 26 BetrAVG - Beendigung des Arbeits-/Dienstverhältnisses

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
Amtliche Abkürzung
BetrAVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
800-22-1

Die §§ 1 bis 4 und 18 gelten nicht, wenn das Arbeitsverhältnis oder Dienstverhältnis vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes beendet worden ist.