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Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
Betriebsrentengesetz (BetrAVG)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
Amtliche Abkürzung
BetrAVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
800-22-1

Vom 19. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3610)

Zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2759)

- teilweise redaktionelle Paragrafentitel -

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Arbeitsrechtliche Vorschriften
Erster Abschnitt
Durchführung der betrieblichen Altersversorgung
Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersversorgung1
Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung1a
Unverfallbarkeit und Durchführung der betrieblichen Altersversorgung1b
Höhe der unverfallbaren Anwartschaft2
Berechnung und Wahrung des Teilanspruchs2a
Abfindung3
Übertragung4
Auskunftspflichten4a
Zweiter Abschnitt
Auszehrungsverbot
Auszehrung und Anrechnung5
Dritter Abschnitt
Altersgrenze
Vorzeitige Altersleistung6
Vierter Abschnitt
Insolvenzsicherung
Umfang des Versicherungsschutzes7
Übertragung der Leistungspflicht8
Abfindung durch den Träger der Insolvenzsicherung8a
Mitteilungspflicht; Forderungs- und Vermögensübergang9
Beitragspflicht und Beitragsbemessung10
Säumniszuschläge; Zinsen; Verjährung10a
Melde-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten11
Ordnungswidrigkeiten12
(weggefallen)13
Träger der Insolvenzsicherung14
Verschwiegenheitspflicht15
Fünfter Abschnitt
Anpassung
Anpassungsprüfungspflicht16
Sechster Abschnitt
Geltungsbereich
Persönlicher Geltungsbereich17
Sonderregelungen für den öffentlichen Dienst18
Verjährung18a
Siebter Abschnitt
Betriebliche Altersversorgung und Tarifvertrag
Unterabschnitt 1
Tariföffnung; Optionssysteme
Allgemeine Tariföffnungsklausel19
Tarifvertrag und Entgeltumwandlung; Optionssysteme20
Unterabschnitt 2
Tarifvertrag und reine Beitragszusage
Tarifvertragsparteien21
Arbeitnehmer und Versorgungseinrichtung22
Zusatzbeiträge des Arbeitgebers23
Nichttarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer24
Verordnungsermächtigung25
Zweiter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
Beendigung des Arbeits-/Dienstverhältnisses26
Übergangsvorschrift zu § 1a Absatz 1a26a
Höhe der unverfallbaren Anwartschaft27
Auszehrung und Anrechnung28
Vorzeitige Altersleistung29
Insolvenzsicherung30
(weggefallen)30a
Übertragung30b
Anpassungsprüfungspflicht30c
Übergangsregelung zu § 1830d
Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersversorgung30e
Unverfallbarkeit der betrieblichen Altersversorgung30f
Höhe der unverfallbaren Anwartschaft, Abfindung30g
Tariföffnungsklausel30h
Umstellung auf vollständige Kapitaldeckung für Anwartschaften aus früheren Insolvenzen30i
Übergangsregelung zu § 20 Absatz 230j
Anwendbarkeit auf Sicherungsfälle31
Inkrafttreten32