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Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen
(Beschussgesetz - BeschG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen (Beschussgesetz - BeschG)
Amtliche Abkürzung
BeschG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7144-2

Vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 39704003(1)

Zuletzt geändert durch Artikel 234 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Zweck, Anwendungsbereich1
Beschusstechnische Begriffe2
Abschnitt 2
Prüfung und Zulassung
Beschusspflicht für Feuerwaffen und Böller3
Ausnahmen von der Beschusspflicht4
Beschussprüfung5
Prüfzeichen6
Zulassung von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Beschusspflicht unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen von Schussapparaten und der in ihnen zu verwendenden Kartuschenmunition7
Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen8
Prüfung und Zulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen; Verordnungsermächtigung8a
Anzeige, Prüfung, Zulassung von sonstigen Waffen und Kartuschenmunition mit Reizstoffen9
Zulassung von pyrotechnischer Munition10
Zulassung sonstiger Munition11
Überlassen und Verwenden beschuss- oder zulassungspflichtiger Gegenstände12
Ausnahmen in Einzelfällen13
Ermächtigungen14
Abschnitt 3
Sonstige beschussrechtliche Vorschriften
Beschussrat15
(weggefallen)16
Auskunftspflichten und besondere behördliche Befugnisse im Rahmen der Überwachung17
Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen18
Rücknahme und Widerruf19
Zuständigkeiten20
Bußgeldvorschriften21
Abschnitt 4
Übergangsvorschriften
Übergangsvorschriften22

Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970)