Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 81 BEG - Wahl einer Rente statt Kapitalentschädigung

Bibliographie

Titel
Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz - BEG -) 
Amtliche Abkürzung
BEG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
251-1

1Der Verfolgte kann an Stelle der Kapitalentschädigung eine Rente wählen. 2Die Rente wird ohne Rücksicht auf die Höhe der Kapitalentschädigung auf Lebenszeit geleistet.