Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
Bundesrecht
Titel: Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: BBVLG
Gliederungs-Nr.: 2032-10
Normtyp: Gesetz

Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit

In der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2002 (BGBl. I S. 1778)

Geändert durch Artikel 39 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Vermögenswirksame Leistung1
Höhe der vermögenswirksamen Leistung2
Gewährung3
Anlageart4
(weggefallen)5
Öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihre Verbände6
(weggefallen)7