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§ 9 BBiG - Regelungsbefugnis

Bibliographie

Titel
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Amtliche Abkürzung
BBiG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
806-22

Soweit Vorschriften nicht bestehen, regelt die zuständige Stelle die Durchführung der Berufsausbildung im Rahmen dieses Gesetzes.