Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 36 BbgSÜG
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG)
Landesrecht Brandenburg

Abschnitt 4 – Reisebeschränkungen und Schlussvorschriften

Titel: Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG)
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: BbgSÜG
Gliederungs-Nr.: 12-2
Normtyp: Gesetz

§ 36 BbgSÜG – Einschränkung eines Grundrechts

Durch dieses Gesetz wird das Recht auf Datenschutz (Artikel 11 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg) eingeschränkt.