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§ 43 BbgFischG - Staatsverträge

Bibliographie

Titel
Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG)
Amtliche Abkürzung
BbgFischG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
793-3

Unberührt bleiben die auf Staatsverträgen beruhenden besonderen Vorschriften über die Fischerei.