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§ 70 BBG - Auskünfte an die Medien

Bibliographie

Titel
Bundesbeamtengesetz (BBG)
Amtliche Abkürzung
BBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2030-2-30

Die Leitung der Behörde entscheidet, wer den Medien Auskünfte erteilt.