Gesetze

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§ 1 BBG
Bundesbeamtengesetz (BBG)
Bundesrecht

Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften

Titel: Bundesbeamtengesetz (BBG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BBG
Gliederungs-Nr.: 2030-2-30
Normtyp: Gesetz

§ 1 BBG – Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt für die Beamtinnen und Beamten des Bundes, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.