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Anlage 3.7 BBesG - Besoldungsgruppe R 7

Bibliographie

Titel
Bundesbesoldungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
BBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2032-1

Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof
- als Abteilungsleiter bei der Bundesanwaltschaft -
- als der ständige Vertreter des Generalbundesanwalts - 1

Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.