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Anlage 3.2 BBesG - Besoldungsgruppe R 2

Bibliographie

Titel
Bundesbesoldungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
BBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2032-1

Richter am Bundespatentgericht

Vorsitzender Richter am Truppendienstgericht

Vizepräsident des Truppendienstgerichts 1

Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof

Erhält als der ständige Vertreter des Präsidenten eine Amtszulage nach Anlage IX.