Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 10 BBergG - Antrag

Bibliographie

Titel
Bundesberggesetz (BBergG)
Amtliche Abkürzung
BBergG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
750-15

1Erlaubnis und Bewilligung werden nur auf Antrag erteilt, Bergwerkseigentum nur auf Antrag verliehen. 2Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu stellen.