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Art. 4 BayStatG - Rechtsstellung

Bibliographie

Titel
Bayerisches Statistikgesetz (BayStatG)
Amtliche Abkürzung
BayStatG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
290-1-I

Das Bayerische Landesamt für Statistik (Landesamt) ist eine dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unmittelbar nachgeordnete Behörde.