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Art. 21 BaySchlG - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Bayerisches Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung in Zivilsachen (Bayerisches Schlichtungsgesetz - BaySchlG)
Amtliche Abkürzung
BaySchlG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
300-1-5-J, 300-1-1-J

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 2000 in Kraft.

(2) (weggefallen)