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Gesetz über die Entwicklung, Förderung und Veranstaltung privater Rundfunkangebote und anderer Telemedien in Bayern (Bayerisches Mediengesetz - BayMG)
Landesrecht Bayern
Titel: Gesetz über die Entwicklung, Förderung und Veranstaltung privater Rundfunkangebote und anderer Telemedien in Bayern (Bayerisches Mediengesetz - BayMG)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: BayMG
Gliederungs-Nr.: 2251-4-S
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Entwicklung, Förderung und Veranstaltung privater Rundfunkangebote und anderer Telemedien in Bayern
(Bayerisches Mediengesetz - BayMG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 2003 (GVBl. S. 799, BayRS 2251-4-S)

Zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 24. März 2022 (GVBl. S. 70)

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften 
  
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen1
Öffentlich-rechtliche Trägerschaft, Organisation2
Programme3
Ausgewogenheit des Gesamtangebots, Meinungsvielfalt, Informationsvielfalt4
Programmgrundsätze, Meinungsumfragen, Drittsenderechte5
Unzulässige Sendungen, Jugendschutz6
Kurzberichterstattung, Übertragung von Großereignissen7
Werbung, Teleshopping8
Sponsoring, Gewinnspiele9
  
Zweiter Abschnitt 
Bayerische Landeszentrale für neue Medien 
  
Rechtsform, Organe10
Aufgaben11
Medienrat12
Mitglieder des Medienrats, Verordnungsermächtigung13
Verwaltungsrat14
Präsident15
Anordnungen16
Beschwerderecht17
Gegendarstellung18
Rechtsaufsicht19
Datenschutz20
Finanzierung, Haushaltsführung, Rechnungsprüfung21
Kosten22
  
Dritter Abschnitt 
Förderung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten, Organisation und Zulässigkeit von Rundfunkprogrammen 
  
Förderung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten23
Anbieter24
Genehmigungspflichtige Rundfunkangebote25
Genehmigungsfreiheit26
Zuweisung von Übertragungskapazitäten27
Satzungsbefugnis28
Auskunftspflicht, Aufzeichnungspflicht, Archivierung29
  
Vierter Abschnitt 
Pilotprojekte, Betriebsversuche 
  
Pilotprojekte, Betriebsversuche30
  
Fünfter Abschnitt 
Zuordnung technischer Übertragungskapazitäten 
  
Genutzte Übertragungskapazitäten31
Zuordnung neuer Übertragungskapazitäten32
  
Sechster Abschnitt 
Kabelanlagen 
  
Betrieb von Kabelanlagen33
Vielfaltssicherung in Kabelanlagen34
Weiterverbreitung35
  
Siebter Abschnitt 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Strafbestimmung, Ordnungswidrigkeiten36
Verjährung37
Keine aufschiebende Wirkung38
Inkrafttreten, Außerkrafttreten39