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Art. 4 BayDG - Gebot der Beschleunigung

Bibliographie

Titel
Bayerisches Disziplinargesetz (BayDG)
Amtliche Abkürzung
BayDG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2031-1-1-F

Disziplinarverfahren sind beschleunigt durchzuführen.