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Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen
Bundesrecht
Titel: Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: BautrV AbschlZV
Gliederungs-Nr.: 402-28-2
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen

Vom 23. Mai 2001 (BGBl. I S. 981)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. April 2017 (BGBl. I S. 969)

Auf Grund des § 27a des AGB-Gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juni 2000 (BGBl. I S. 946) verordnet das Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Zulässige Abschlagszahlungsvereinbarungen1
Betroffene Verträge2
Übergangsregelung2a
Inkrafttreten3