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Anhang I BaustellV
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) 
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BaustellV
Gliederungs-Nr.: 805-3-5
Normtyp: Rechtsverordnung

Anhang I BaustellV

  1. 1.

    Ort der Baustelle,

  2. 2.

    Name und Anschrift des Bauherrn,

  3. 3.

    Art des Bauvorhabens,

  4. 4.

    Name und Anschrift des an Stelle des Bauherrn verantwortlichen Dritten,

  5. 5.

    Name und Anschrift des Koordinators,

  6. 6.

    voraussichtlicher Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeiten,

  7. 7.

    voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle,

  8. 8.

    Zahl der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte, die voraussichtlich auf der Baustelle tätig werden,

  9. 9.

    Angabe der bereits ausgewählten Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte.