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Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) 
Bundesrecht
Titel: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BaustellV
Gliederungs-Nr.: 805-3-5
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
(Baustellenverordnung - BaustellV) *)

Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283)

Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 19. Dezember 2022 (BGBl. 2023 I Nr. 1)

Auf Grund des § 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Ziele; Begriffe1
Planung der Ausführung des Bauvorhabens2
Koordinierung3
Beauftragung4
Pflichten der Arbeitgeber5
Pflichten sonstiger Personen6
Beratung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten6a
Ordnungswidrigkeiten und Strafvorschriften7
In-Kraft-Treten und Übergangsvorschrift8
  
 Anhang I
 Anhang II
*)

Diese Verordnung dient in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz der Umsetzung der EG-Richtlinie 92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz (Achte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 6).