Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 7 BauO LSA - Teilung von Grundstücken

Bibliographie

Titel
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Amtliche Abkürzung
BauO LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
213.37

(1) Durch die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Anforderungen dieses Gesetzes oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften widersprechen.

(2) Soll bei einer Teilung nach Absatz 1 von Anforderungen dieses Gesetzes und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften abgewichen werden, ist § 66 entsprechend anzuwenden.