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§ 7 BauO LSA
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt

Teil 2 – Das Grundstück und seine Bebauung

Titel: Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: BauO LSA
Gliederungs-Nr.: 213.37
Normtyp: Gesetz

§ 7 BauO LSA – Teilung von Grundstücken

Durch die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Anforderungen dieses Gesetzes oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften widersprechen.