§ 42 BauO LSA
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Teil 3 – Bauliche Anlagen → Abschnitt 6 – Technische Gebäudeausrüstung
§ 42 BauO LSA – Sanitäre Anlagen
Fensterlose Bäder und Toiletten sind nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.